AGB Kajak/
Kanuvermietung Rainer Hielscher
Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen Kajak/ Kanuvermietung
Rainer Hielscher und dem Mieter. Sie gelten bei Gruppen auch für den
Gruppenauftraggeber. Rechtsgeschäfte über Dritte sind unwirksam. Schriftliche
Vereinbarungen können
neben dem Postweg über unsere E – Mail – Adresse getroffen werden.
1.)
Mit der
Anmeldung/ Buchung bietet der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages
verbindlich an. Die Anmeldung/ Buchung des Kunden kann persönlich,
fernmündlich, schriftlich erfolgen. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit des
Vertrages die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters mitzubringen. Mit der
Anmeldung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Der Anmeldende
handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer. Bei einer Miete ohne vorherige
Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit Abschluss des Mietvertrags
anerkannt.
2.)
Der
Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Mietpreis ist
bei Mietbeginn an Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher zu entrichten. Die
Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten
Zeitraum. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung
des Mietpreises.
2.1) Kaution
Der Vermieter stellt eine Kaution in Höhe von 50 Euro für 1 - 4 Boote ab 5 Boote
100 Euro + Trailer 100 Euro, die Kaution muss in bar bei Bootsübergabe erlegt werden.
die Kaution erhält der Vermieter bei Rückgabe der Boote zurück, sofern das gesamte
Material vollständig und unbeschädigt ist.
3.)
Die
Mietdauer wird zwischen Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher dem Mieter
schriftlich oder mündlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum eines
Tages von
Mo – Sa. 09:00 Uhr – 19:00 Uhr So. 10:00 – 18:00 Uhr. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den Tagesmietpreis. Bei verspäteter Rückgabe, werden vom Vermieter zusätzlich die Kosten je angefangener Stunde berechnet.
Mo – Sa. 09:00 Uhr – 19:00 Uhr So. 10:00 – 18:00 Uhr. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den Tagesmietpreis. Bei verspäteter Rückgabe, werden vom Vermieter zusätzlich die Kosten je angefangener Stunde berechnet.
4.)
Der Umfang
der vertraglichen Leistung entspricht der Buchungsbestätigung. Dem Mieter
werden bei einer Bootsmietung ausreichend mit Rettungsmittel (Schwimmweste, Rettungsweste)
ohne Aufpreis von Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher zur Verfügung
gestellt.
5.)
Haftung und gegenseitige Verpflichtung.
Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher ist verpflichtet, die vereinbarten
Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die Vermietgegenstände
sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten
oder überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben (sollten die Kajaks/ Kanus nicht in ordnungsgemäßen
sauberen Zustand sein, hat der Vermieter das Recht eine Gebühr von
15,-/25,-€ pro Boot zu erhalten). Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter im vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen. Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit den jeweils haftenden Teilnehmern. Das tragen von Rettungswesten – Schwimmweste ist Pflicht. Die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzen. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und geltenden Umwelt – Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Bei einer von Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher geführte Tour sind Kinder unter 8 Jahren nicht zugelassen, es sei denn die Eltern übernehmen die Aufsichtspflicht als Begleitperson.
15,-/25,-€ pro Boot zu erhalten). Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter im vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen. Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit den jeweils haftenden Teilnehmern. Das tragen von Rettungswesten – Schwimmweste ist Pflicht. Die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter oder Gewitter benutzen. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und geltenden Umwelt – Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Bei einer von Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher geführte Tour sind Kinder unter 8 Jahren nicht zugelassen, es sei denn die Eltern übernehmen die Aufsichtspflicht als Begleitperson.
5.1)
Mitwirkungspflicht
Jede/r Touren-Teilnehmer/in, der in Ihrem Namen an der Kanutour teilnimmt, ist
Jede/r Touren-Teilnehmer/in, der in Ihrem Namen an der Kanutour teilnimmt, ist
verpflichtet, bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der
Leistungsstörung beizutragen. Der Mieter verpflichtet sich,
die
einzelnen Insassen vor Antritt der Fahrt über die wichtigsten
Schifffahrtsregeln und
Rechtsvorschriften zu unterrichten. Der Mieter ist verpflichtet, geltende Umwelt-
und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Alle
Wehre sind zu umtragen. Bitte Ruhe auf dem Wasser und
Rücksichtnahme auf Angler und Natur. Der Mieter
und jeder die dazugehörigen Tourenteilnehmer verpflichten sich, auf übermäßigen
und jeder die dazugehörigen Tourenteilnehmer verpflichten sich, auf übermäßigen
Alkoholgenuss
während der Paddeltour zu verzichten und die 0,5 Promille Regel, die
auf Bundeswasserstraßen gilt, unbedingt einzuhalten. Personen, die bereits vor Fahrtantritt stark unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, schließen wir von
Kanutouren mit unserem Material aus.
auf Bundeswasserstraßen gilt, unbedingt einzuhalten. Personen, die bereits vor Fahrtantritt stark unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, schließen wir von
Kanutouren mit unserem Material aus.
6.) Rücktritt und Stornierung durch den
Mieter.
Der Mieter kann jederzeit vor
Der Mieter kann jederzeit vor
Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung von dem
Mietvertrag zurücktreten. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist
Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher berechtigt, folgende Ausfall –
bzw.
Rücktrittskosten zu berechnen:
a.
bei
Rücktritt bis 20 Tage vor Beginn des Mietzeitraums 20% des Mietpreises
b.
bei
Rücktritt innerhalb 19 Tage bis 6 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 50% des
Mietpreises
c.
bei
Rücktritt innerhalb von 5 Tage vor Beginn des Mietzeitraum: 85% des
Mietpreises.
Bei vorzeitiger
Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des
Mietpreises. Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen
Rücktritt des Mieters.
7.) Rücktritt durch Kajak/ Kanuvermietung, ist
berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn:
a. eine begonnene Tour unterwegs
Undurchführbarkeit oder Gefahr für Leib
und Leben der Teilnehmer abgebrochen werden muss.
b. Dritte gefährdet werden.
c. ein unangemessenes Verhalten in der
Natur zu Tage gelegt wird.
d. sich in sonstiger Weise vertragswidrig
verhalten wird.
Kajak/ Kanuvermietung Rainer Hielscher
behält dann den Anspruch auf den Mietpreis.
8.) Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand
der Ausrüstung vor Fahrantritt zu
Überprüfen und gegebenenfalls vorgefundene Mängel
umgehend anzuzeigen.